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AVN News 3/2017VOM: 7.6.2017 Neues Fischereigesetz
Niedersachsen überarbeitet sein Fischereigesetz (Original der aktuellen Fassung sogar von 1978).
In Vorgesprächen informierten Vertreter der Landesregierung auch den AVN. Sie kündigten maximal kleinere Änderungen an. Das klang gut.
Was die Landesregierung jetzt als Entwurf vorgelegt hat, enthält allerdings einige gravierende Änderungen, mit denen wir ganz und gar nicht einverstanden sind.
Wir werden sachlich aber mit der gebotenen Schärfe Position beziehen. Am Freitag dieser Woche finden Gespräche mit den Parteien und dem Ministerium statt.
EU-Fördermittel für Aller-Altarm - in der CZ vom 06.04.2017:Kurz & Bündig
Die Öffnung des Aller-Altarms bei Nordburg wird mit EU-Mitteln gefördert. Damit in der CZ vom 06.04.2017:Kurz & Bündig ist der Weg frei, um die Durchlässigkeit zwischen der Aller und dem Altarm wieder herzustellen. Dies ist vor allem notwendig, um das ökologische Gleichgewicht zu erhalten, denn die Altarme sind Rückzugsorte für Fische. Der CDU-Landtagsabgeordnete Ernst-Ingolf Angermann begrüßte die Bereitstellung der Gelder.
Fischerprüfungen 2017 der Pachtgemeinschaft Aller IIDie Pachtgemeinschaft Aller II und der Anglerverband Niedersachsen Bezirk 17 (Aller) führen Vorbereitungslehrgänge für angehende Angelfischer in Celle, Wienhausen und Winsen(Aller) durch.
von links nach rechts: Norbert Rode (Vors. Pachtgemeinschaft/ Früh Auf Celle), Heinz Pyka (Vors. Fischereiverein Hannover), Franz Bliem (Gewässerwart Pachtgemeinschaft) mit der Vereinbarung über die Zusammenarbeit |
Neue App für FV Früh Auf Celle und Pachtgemeinschaft Aller II
Pachtgemeinschaft Aller setzen 2017 82.000 Jungaale aus
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Kleine Aale werden von Heiko Masemann (FV Früh Auf Celle) in das Schwarzwasser gesetzt. Foto: Norbert Rode |
Er gilt als heimische Delikatesse und ist bei Anglern und Feinschmeckern gleichermaßen beliebt: der Aal aus der Aller und ihren Nebenflüssen. Doch der schlangenartige Leckerbissen macht sich immer rarer. „Die Gründe dafür sind vielfältig, aber eins steht fest: Würden die Vereine im Landkreis Celle nicht nachhelfen, wäre der ‚Celler Aal‘ schon längst endgültig ausgestorben“, so Norbert Rode, Vorsitzender des Fischereivereins Früh Auf Celle.
"Cellesche Zeitung vom 13.6.2017
Sitzung der Pachtgemeinschaften Aller und Eicklingen
25 Vertreter der Vereine Früh Auf Celle, Winsen, ASH und Eicklingen haben am 24.02.17 einige Beschlüsse gefasst, die sich schon im neuen Angeljahr auswirken werden.
Das Schonmaß für den Hecht wurde auf 60 cm heraufgesetzt, das Entnahmefenster für den Karpfen von 40-69 cm wurde festgelegt und der Besatz für die nächsten 5 Jahre wurde beschlossen.
Entnahmefenster für Karpfen
Für die Gewässer der Pachtgemeinschaften Aller II und Eicklingen und des Fischereivereins Früh Auf Celle hat der Vorstand beschlossen, dass für Karpfen ein Entnahmefenster von 40-69 cm ab sofort gilt.
Hierzu zählen die Allerstrecke der Pachtgemeinschaft Aller und die Teichanlage Eicklingen sowie die Aller oberhalb von Langlingen, Fuhse, Fuhsekanal, Mühlengraben, Osterbruchkanal, alle Teiche, wie Hoppe, Osterloh, Kl. Hehlen, Oldau, Schwarzwasser und Lachte.
Entnahmefenster bedeutet, dass Fische unter 40 cm und ab 70 cm sofort wieder zurückgesetzt werden müssen. Entnommen werden können demnach Karpfen zwischen 40 und 69 cm.
Fischereiaufsicht Früh Auf Celle und Pachtgemeinschaft Aller
Hechtangeln im Teich B.
In den Eicklinger Kiesseen sind ohne Zweifel recht große Hechte vorhanden. Auch im Teich B werden sie immer wieder gefangen. Die Pachtgemeinschaft möchte für 2017 den Versuch wagen, auch auf diese großen Hechte im Teich B fischen zu lassen. .
Hierzu sind ab sofort für 2017 künstliche Hechtköder ab 15 cm (ohne Haken) auch mit Drilling für das Fischen auf Hecht im Teich B zugelasen.
Für das Fischen im Teich B muss allerdings nach wie vor eine Forellenkarte gekauft werden. Bitte auch die Schonzeiten für Hecht beachten.
Die bisherigen Regelungen gelten weiter (vergl. Text auf der Karte).
Sonderregelung 2018:
Aufgrund des sehr guten Hechtbestands im Teich B gilt folgende Regelung:
In der Zeit von Mo., 16. April bis So., 29. April 2018 darf im Teich B auch ohne Forellenkarte ausschließlich auf HECHT mit 2 Ruten als Setzangeln und totem Köderfisch geangelt werden (Drilling ist erlaubt). Das Hechtmaß wird auf 40 cm reduziert.
Es dürfen pro Tag max. 2 Hechte entnommen werden.